AGB

 Die Anmeldungen werden entsprechend Eingang berücksichtigt.

Das Familienzentrum Gutenberg ist als Einzelfirma strukturiert. Eine Einschreibegebühr ist Voraussetzung für einen Kitaplatz. Die Einschreibegebühr beträgt CHF 100.00.

Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung/Eintritt des Kindes/der Kinder und endet mit der schriftlichen Kündigung.

 Der erste Betreuungsmonat gilt als Probezeit. Während diesem Zeitraum kann der Vertrag jederzeit auf Ende des Monats aufgelöst werden (Keine Rückerstattung Monatsbeitrag). Anschliessend kann der Vertrag, mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils per Monatsende, gekündigt werden.

Der Betrag für den Monatsbeitrag muss jeweils zum Voraus per 01. des Monats auf dem Kitakonto eintreffen. Ein Anrecht auf den Spielgruppenplatz besteht nur bei erfolgter Bezahlung. Mahnungen werden kostenpflichtig mit CHF 25.00 belastet.

Wir gewähren einen Geschwisterrabatt von 20% auf das 2. Kind. Der Rabatt gilt jeweils für das Kind mit den niedrigeren Betreuungseinheiten.

Die Eltern sind für die Haftpflicht-Kranken-/Unfallversicherung ihrer Kinder verantwortlich. Für die Schäden, welche das Kind verursacht, haften die Eltern.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind aufgrund krankheits-/unfallbedingter Absenzen nicht zu den vereinbarten Betreuungszeiten kommen kann. Eine anteilsmässige Rückerstattung des Monatsbeitrags ist nicht möglich). Bei längerfristiger unverschuldeter Abwesenheit wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

Wir haben im Sommer 2-3 Wochen und Weihnachten / Neujahr geschlossen. Wir werden es rechtzeitig auf der Home Page und in der Kita veröffentlichen.

Schicken Sie ihr Kind in bequemer strapazierfähiger Kleidung in die Kita. Passen Sie Schuhe/Kleidung der Witterung an, denn nach Möglichkeit wird möglichst viel Zeit draussen verbracht. Im Gebäude tragen die Kinder Finken oder rutschsichere Socken. Bitte schreiben Sie alle Ihnen gehörende Kleider/Gegenstände mit dem Namen des Kindes an.

Um eine optimale Kinderbetreuung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Kita über evtl. Erkrankungen, Allergien, dauernde Medikamenteneinnahme oder sonstige zwingend notwendige Betreuungsvorgaben zu informieren (anhand des Kinder-Informationsblattes).

Mit der Vertragsunterzeichnung wird das Einverständnis erteilt, dass bei Bedarf die Kitaleiterin das betreute Kind im Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln mitführen darf. Die Eltern bestätigen, dass angemeldete und spontane Ausser-Haus-Aktivitäten wie z.B. Spielplatzbesuche gestattet sind.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, dass Fotos auf unserer Home Page oder in der Zeitung veröffentlicht werden, muss das schriftlich mitgeteilt werden.

Wir haben ausschliesslich homöopathische Arzneimittel, dürfen wir dem Kind nichts davon geben, müssen wir schriftlich informiert werden.